Die 7 Schritte der FMEA nach der VDA/AIAG Harmonisierung
Schritt 5 der einheitlichen FMEA-Methodenbeschreibung:
Zusammenfassung: Risikoanalyse
Eingangsgröße für die Risikoanalyse der FMEA ist konsequenterweise das Ergebnis im Schritt davor, der Fehleranalyse. Bei der Risikoanalyse als 5. Schritt der FMEA nach der einheitlichen FMEA-Methodenbeschreibung geht es darum, die Qualität der vorhandenen oder geplanten Maßnahme zu bewerten. Dabei unterscheidet man im Wesentlichen zwei große Kategorien für Maßnahmen:
- Über Vermeidungsmaßnahmen werde die Auftretenswahrscheinlichkeiten der Ursache-Fehler-Beziehungen minimiert.
- Ergänzend müssen darüber hinaus Entdeckungsmaßnahmen definiert werden.
Für beide Kategorien von Maßnahmen in der Risikoanalyse der FMEA gibt es mit dem Handbuch (AIAG & VDA) jetzt jeweils ein eigenes Bewertungsschema. Mit den 7 Schritten der einheitlichen FMEA Methodenbeschreibung sind Tabellen und Kataloge geschaffen worden, um die Auftretenswahrscheinlichkeit und die Entdeckungswahrscheinlichkeit in der Risikoanalyse der FMEA zu bewerten.
Zwei Punkte sind in der Risikoanalyse der FMEA entscheidende, um diesen Schritt richtig auszuführen, die entsprechenden Maßnahmen zu definieren und deren Wirksamkeit zu bewerten:
- Die Auftretenswahrscheinlichkeit, der sogenannte A-Wert, ist eine Qualitätsbewertung der diskutierten Vermeidungsmaßnahmen.
- Auf der anderen Seite ist die Entdeckungswahrscheinlichkeit, der sogenannte E-Wert, eine Qualitätsbewertung der betrachteten Entdeckungsmaßnahmen.
Über die Auftretenswahrscheinlichkeit und Entdeckungswahrscheinlichkeit hinaus gibt es in der Risikoanalyse der einheitlichen FMEA Methodenbeschreibung einen dritten entscheidenden Faktor: die Bedeutung der Folgen. Dabei ist es wichtig, saubere Kundenkategorien aufzustellen:
- Die erste Kundensicht ist das eigene Unternehmen, mit dem Blick auf den Schaden, der für das eigene Unternehmen entsteht. Beispiele sind Ausschuss, Nacharbeit und Mehrarbeit im Projekt.
- Die zweite Kundensicht ist der Systemintegrator, das Montagewerk, dem wir unsere Ergebnisse liefern. Hier geht es um mögliche zu definierenden Folgen, beispielsweise durch Mehraufwand in der Montage oder Rückweisung im Wareneingang.
- Die dritte Kundensicht ist der Nutzer des Gesamtsystems, wie zum Beispiel der Autofahrer, für den ganz andere Bewertungen formuliert werden müssen: Zum Beispiel der Systemausfall, wenn das Auto nicht mehr bewegt werden kann. Oder der Ausfall von Teilsystemen, die dazu führen, dass man das Auto zwar nutzen kann, aber nicht in vollem Umfang.
- Die vierte nicht zu unterschätzende Kundensicht ist die Gesellschaft, ausgedrückt durch technische Standards, behördliche und gesetzliche Vorgaben.
Die Kombination aus Auftretenswahrscheinlichkeit mit der Folge beziehungsweise Entdeckungswahrscheinlichkeit mit der Folge ergeben dann in der Risikoanalyse der FMEA zweidimensionale Matrizen, in denen die Risiken dargestellt werden. Nach dem FMEA Handbuch (AIAG & VDA) werden diese in der einheitlichem FMEA Methodenbeschreibung in hoch, mittel und niedrig eingestuft.
Mit der Risikoanalyse der FMEA ist die Voraussetzung gelegt für den 6. Schritt der einheitlichen FMEA-Methodenbeschreibung, in dem wir identifizieren, ob Optimierungsnotwendigkeiten bestehen.
Detailwissen: Risikoanalyse in der FMEA-Methodenbeschreibung
Zweck
In der Risikoanalyse der FMEA werden Risiken durch die Bewertung der Bedeutung, des Auftretens und der Entdeckung sowie des gegebenenfalls erforderlichen Handlungsbedarfs bewertet.
Ziele der Risikoanalyse in der einheitlichen FMEA-Methodenbeschreibung sind:
- Definition und Bewertung von vorhandenen und geplanten Maßnahmen.
- Darstellung von Abhängigkeiten zwischen Vermeidungsmaßnahmen und Fehlerursachen beziehungsweise Entdeckungsmaßnahmen und Fehlerursachen.
- Bewertung von Bedeutung, Auftreten und Entdecken für die jeweilige Fehlerfolgekette.
- Festlegen der Prioritäten der erforderlichen Aufgaben.
- Zusammenarbeit zwischen Lieferanten und Kunde, schaffen eines gemeinsamen Verständnisses der technischen Risiken.
- Schaffen der Ausgangsbasis für die Optimierung, z.B. durch Festlegen von zusätzlichen Konstruktions- oder Prüfmaßnahmen.
Risikoanalyse in der FMEA-Methodenbeschreibung: Konstruktionsmaßnahmen, Vermeidungsmaßnahmen, Entdeckungsmaßnahmen
Als Konstruktionsmaßnahmen in der Risikoanalyse der FMEA werden Erfahrungen aus vergleichbaren vorhandenen Konstruktionen bezeichnet. Die jeweiligen Vermeidungsmaßnahmen und Entdeckungsmaßnahmen sind dabei wesentliche Bestandteile der Dokumentation. Vermeidungsmaßnahmen liefern Regeln und Informationen als Input für die Konstruktion. Entdeckungsmaßnahmen liefern etablierte Verifizierungs- und Validierungsverfahren, mit denen Fehler in der Vergangenheit nachweislich entdeckt worden sind. Wichtig: Die Wirksamkeit der in der Risikoanalyse der FMEA angewendeten Vermeidungsmaßnahmen und Entdeckungsmaßnahmen sollten durch Reviews oder Projektdokumente bestätigt werden.
Risikoanalyse in der FMEA-Methodenbeschreibung: Bewertung und Aufgabenpriorität
In der Risikoanalyse wird das Zusammenspiel von Fehlerfolge, Fehlerart und Fehlerursache auf seine Risiken hin betrachtet. Bedeutung (B) steht dabei für die Bedeutung der Fehlerfolge. Auftreten (A) für das Auftreten der Fehlerursache und Entdeckung (E) für das Entdecken der aufgetretenen Fehlerursache/der Fehlerart. Für jedes dieser Kriterien der Risikobewertung werden in der Risikoanalyse nach FMEA Handbuch (AIAG & VDA) Bewertungszahlen zwischen 1 und 10 vergeben.
Wenn Fehlerarten, Fehlerfolgen und Fehlerursachen in der detaillierten Risikoanalyse ebenso definiert sind wie Bedeutungsbewertungen, Auftretensbewertungen und Entdeckungsbewertungen, folgt das Festlegen von Maßnahmen zur Risikoreduzierung. An dieser Stelle der Risikoanalyse der FMEA geht es darum, dass das FMEA-Team diese sinnvoll und in Abhängigkeit von Ressourcen, Technologie und individuellen Faktoren festlegt.
Die vollständige Risikoanalyse der FMEA ist die Basis für die Optimierung als 5. Schritt der einheitlichen Methodenschreibung im Handbuch AIAG & VDA.